Kein Kavaliersdelikt mehr
Stalking ist auch in
Deutschland strafbar - die USA machten es vor
Stalking kommt aus dem
Englischen und bedeutet ‘jagen’, ‘nachstellen’ oder ‘verfolgen’. Bislang waren
der Polizei in vielen Fällen die Hände gebunden, wenn Hilfesuchende durch
nächtliche Störanrufe, Belästigungen durch Auflauern oder durch Briefe bedroht
und psychisch extrem belastet wurden. Das änderte sich, denn der § 238 Abs. I
des Strafgesetzbuches sieht bei einer Bedrohung eines anderen Menschen und
dessen Umfeld eine Strafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren vor, wenn mit
einer erheblichen gesundheitlichen Schädigung dadurch gerechnet werden muss.
Vielfach sind es Männer, die eine Trennung nicht akzeptieren und ihrer
Ex-Partnerin das Leben mit Psychoterror zur Hölle machen. Bekannt sind auch
viele Fälle, in denen Prominente wie Jeannette Biedermann, Sven Hannawald,
Katharina Witt oder Anna Kournikowa massiv durch Stalker terrorisiert wurden.
Bei Jeannette Biedermann brach ihr Verfolger sogar in ihre Wohnung ein und
machte es sich dort gemütlich. Die Sängerin zog umgehend geschockt aus ihrer
Dachwohnung aus.
Nicht nur Prominente
Es kann jeden treffen, nicht
nur Stars. Und es muss auch nicht zwingend eine entttäuschende Beziehung
vorausgegangen sein. Die Autorin des Buches ‘Liebeswahn’, Susanne Schumacher
sieht Stalker als einsame, isolierte Menschen an, die sich in eine fixe Idee
verrennen. Ihre Recherchen mit Betroffenen ergaben, dass die Täter zunächst
einmal ‘positive’ Gefühle für ihr Objekt der Begierde haben, welches dann oft
in Hass umschlägt. Im schlimmsten Fall werden Mordrohungen ausgesprochen und
das berufliche und soziale Umfeld des Opfers mit in den Terror einbezogen.
Stalker sind sehr raffiniert, an Informationen heranzukommen. Sowohl Männer als
auch Frauen üben diesen Terror aus. Der ehemalige Skisprung-Star Sven Hannawald
versucht die Stalkerin, die ihm von München bis in den Schwarzwald folgte und
ihm gegenüber wohnte, zu ignorieren. Sie schrieb ihm eifersüchtige Briefe, als
er mit seiner damaligen Freundin Susa zusammenwar und behauptete, er wolle sie
heiraten. Sven Hannawald erklärte, dass er keine Lust habe, sein gewohntes
Umfeld wegen dieser Stalkerin zu verlassen. Zudem würde es ohnehin nichts
nützen, weil sie ihm bei einem Umzug so oder so folgen würde.
Der Ex-Skispringer und alle
anderen können seit Inkrafttretung des neuen Gesetzes aufatmen. Es wurde
aufgrund einer Initiative von Baden-Württemberg und Hessen in den Bundestag
eingebracht. Der baden-württembergische Justizminister Prof. Dr. Ulrich Goll
hielt die bisherige gesetzliche Regelung für unzureichend. Er begrüßte daher,
dass der Gesetzentwurf im Deutschen Bundestag eingebracht wurde. ‘Von der
Schaffung eines Stalking-Straftatbestandes geht eine nicht zu unterschätzende
Signalwirkung aus, die allen Beteiligten deutlich macht, dass der Staat massive
Belästigungen auch im privaten Umfeld nicht toleriert. Die Opfer von Stalking
sollen wissen, dass sie nicht allein gelassen werden. Die Täter müssen wissen,
dass ihnen Strafe droht und den Strafverfolgungsbehörden sind nicht mehr die
Hände gebunden, um wirkungsvoll gegen ‘Stalker’ einschreiten zu können. Damit
wird der Schutz des Einzelnen weiter verbessert, nachdem auf meine Initiative
hin bereits 2004 der Schutz der Intimsphäre im Strafgesetzbuch Einzug gefunden
hat’, erklärte Justizminister Professor Dr. Ulrich Goll in einer
Presseerklärung.
Handlungsbedarf war geboten
Wie notwändig und längst
überfällig diese Neuerung des Strafgesetzbuches war, zeigen besonders schwere
Fälle, in denen die Opfer durch den permanenten Psychoterror Selbstmord
begingen. Eine australische Studie der Psychiater Paul Mullen und Michele Pathé
aus dem Jahre 1997 zeigt, wie stark das Leben von Verfolgten eingeschränkt
wird. Angst, Stress, Misstrauen und Vereinsamung sind die unmittelbaren Folgen,
die bei jedem vierten Opfer gemäß dieser Studie zu Selbstmordgedanken führen.
Interessant sind die Konstellationen von Opfern zu den Tätern. 29 Prozent waren
Ex-Partner, 34 Prozent kannten ihren Peiniger durch den Beruf, 21 Prozent
hatten nur ab und an Kontakt und 16 Prozent hatten gar keinen Bezug zu ihrem
Verfolger. Oftmals beginnt die Verfolgung scheinbar harmlos. In jedem zweiten
Fall erhielten die Betroffenen Geschenke wie Pralinen, Parfüm, Blumen und
Fotos. Das änderte sich dann bald, indem tote Tiere vor die Türen gelegt
wurden. 71 Prozent der Opfer wurden beschattet. Der nächste Schritt waren
Drohungen und Diskreditierungen gegenüber Dritten.
Hinterlist
Wie heimtückisch und
wahnhaft manche Stalker agieren, zeigt der Fall eines Mannes, der über zehn
Jahre lang verfolgt wurde und erst nach langwierigen Prozessen die Einweisung
der kranken Frau in die Psychiatrie erreichte. Diese Stalkerin fühlte sich
ihrerseits von dem Mann verfolgt und verklagte ihr eigenes Opfer durch alle
Instanzen. Es gibt auch Fälle, in denen eifersüchtige Frauen ihren Rivalinnen
auflauern. Sandra M. ist Mutter einer 12 Monate alten Tochter von Martin K.,
einem jungen Dozenten, der mit einer anderen Frau, Lisa F. und dem gemeinsamen
Sohn zusammenlebt. Seit Lisa F. von dem mit der Geliebten Sandra M. gezeugten
Kind weiß, paßt sie Sandra M. auf der Straße ab und beschimpft sie. Sogar
Sandras Mutter wurde von Lisa F. in bösartigster Weise verbal angegriffen, als
diese mit dem Enkelkind spazierenging. Lisa F. drohte Sandra M. auch auf der Straße mit Übergriffen auf sie.
Wie viele andere Gepeinigte traute sich Sandra M. zunächst viele Monate nicht
mehr mit dem Kinderwagen auf die Straße. Dann aber, als sie auch nachts durch
Geklingel an der Haustüre und durch Telefonanrufe ununterbrochen terrorisiert
wurde, ging sie zur Polizei. Seit der Anzeige und seitdem Martin K. endlich den
Schlussstrich unter die Beziehung zu Lisa F. gezogen hat, ist Ruhe. Lisa F. war
zudem zur Kur. Experten und ehemalige Betroffene raten dazu, auf keine Handlung
der Stalker zu reagieren und sie so ins Leere laufen zu lassen. Ansonsten wird
der Gewaltphantasie nur neue Nahrung gegeben. Mit dem neuen Gesetz hätten
Betroffene endlich die Chance, mit ihren Beweisen zur Polizei zu gehen und
durch eine Anzeige tatsächlich eine Bestrafung für die seelische Grausamkeit
durch den Stalker zu erwirken.