Dienstag, 18. Oktober 2011

Es trifft nicht nur Prominente


Kein Kavaliersdelikt mehr

Stalking ist auch in Deutschland strafbar - die USA machten es vor

Stalking kommt aus dem Englischen und bedeutet ‘jagen’, ‘nachstellen’ oder ‘verfolgen’. Bislang waren der Polizei in vielen Fällen die Hände gebunden, wenn Hilfesuchende durch nächtliche Störanrufe, Belästigungen durch Auflauern oder durch Briefe bedroht und psychisch extrem belastet wurden. Das änderte sich, denn der § 238 Abs. I des Strafgesetzbuches sieht bei einer Bedrohung eines anderen Menschen und dessen Umfeld eine Strafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren vor, wenn mit einer erheblichen gesundheitlichen Schädigung dadurch gerechnet werden muss. Vielfach sind es Männer, die eine Trennung nicht akzeptieren und ihrer Ex-Partnerin das Leben mit Psychoterror zur Hölle machen. Bekannt sind auch viele Fälle, in denen Prominente wie Jeannette Biedermann, Sven Hannawald, Katharina Witt oder Anna Kournikowa massiv durch Stalker terrorisiert wurden. Bei Jeannette Biedermann brach ihr Verfolger sogar in ihre Wohnung ein und machte es sich dort gemütlich. Die Sängerin zog umgehend geschockt aus ihrer Dachwohnung aus.

Nicht nur Prominente

Es kann jeden treffen, nicht nur Stars. Und es muss auch nicht zwingend eine entttäuschende Beziehung vorausgegangen sein. Die Autorin des Buches ‘Liebeswahn’, Susanne Schumacher sieht Stalker als einsame, isolierte Menschen an, die sich in eine fixe Idee verrennen. Ihre Recherchen mit Betroffenen ergaben, dass die Täter zunächst einmal ‘positive’ Gefühle für ihr Objekt der Begierde haben, welches dann oft in Hass umschlägt. Im schlimmsten Fall werden Mordrohungen ausgesprochen und das berufliche und soziale Umfeld des Opfers mit in den Terror einbezogen. Stalker sind sehr raffiniert, an Informationen heranzukommen. Sowohl Männer als auch Frauen üben diesen Terror aus. Der ehemalige Skisprung-Star Sven Hannawald versucht die Stalkerin, die ihm von München bis in den Schwarzwald folgte und ihm gegenüber wohnte, zu ignorieren. Sie schrieb ihm eifersüchtige Briefe, als er mit seiner damaligen Freundin Susa zusammenwar und behauptete, er wolle sie heiraten. Sven Hannawald erklärte, dass er keine Lust habe, sein gewohntes Umfeld wegen dieser Stalkerin zu verlassen. Zudem würde es ohnehin nichts nützen, weil sie ihm bei einem Umzug so oder so folgen würde.

Baden-Württemberg und Hessen engagierten sich

Der Ex-Skispringer und alle anderen können seit Inkrafttretung des neuen Gesetzes aufatmen. Es wurde aufgrund einer Initiative von Baden-Württemberg und Hessen in den Bundestag eingebracht. Der baden-württembergische Justizminister Prof. Dr. Ulrich Goll hielt die bisherige gesetzliche Regelung für unzureichend. Er begrüßte daher, dass der Gesetzentwurf im Deutschen Bundestag eingebracht wurde. ‘Von der Schaffung eines Stalking-Straftatbestandes geht eine nicht zu unterschätzende Signalwirkung aus, die allen Beteiligten deutlich macht, dass der Staat massive Belästigungen auch im privaten Umfeld nicht toleriert. Die Opfer von Stalking sollen wissen, dass sie nicht allein gelassen werden. Die Täter müssen wissen, dass ihnen Strafe droht und den Strafverfolgungsbehörden sind nicht mehr die Hände gebunden, um wirkungsvoll gegen ‘Stalker’ einschreiten zu können. Damit wird der Schutz des Einzelnen weiter verbessert, nachdem auf meine Initiative hin bereits 2004 der Schutz der Intimsphäre im Strafgesetzbuch Einzug gefunden hat’, erklärte Justizminister Professor Dr. Ulrich Goll in einer Presseerklärung.

Handlungsbedarf war geboten

Wie notwändig und längst überfällig diese Neuerung des Strafgesetzbuches war, zeigen besonders schwere Fälle, in denen die Opfer durch den permanenten Psychoterror Selbstmord begingen. Eine australische Studie der Psychiater Paul Mullen und Michele Pathé aus dem Jahre 1997 zeigt, wie stark das Leben von Verfolgten eingeschränkt wird. Angst, Stress, Misstrauen und Vereinsamung sind die unmittelbaren Folgen, die bei jedem vierten Opfer gemäß dieser Studie zu Selbstmordgedanken führen. Interessant sind die Konstellationen von Opfern zu den Tätern. 29 Prozent waren Ex-Partner, 34 Prozent kannten ihren Peiniger durch den Beruf, 21 Prozent hatten nur ab und an Kontakt und 16 Prozent hatten gar keinen Bezug zu ihrem Verfolger. Oftmals beginnt die Verfolgung scheinbar harmlos. In jedem zweiten Fall erhielten die Betroffenen Geschenke wie Pralinen, Parfüm, Blumen und Fotos. Das änderte sich dann bald, indem tote Tiere vor die Türen gelegt wurden. 71 Prozent der Opfer wurden beschattet. Der nächste Schritt waren Drohungen und Diskreditierungen gegenüber Dritten.

Hinterlist

Wie heimtückisch und wahnhaft manche Stalker agieren, zeigt der Fall eines Mannes, der über zehn Jahre lang verfolgt wurde und erst nach langwierigen Prozessen die Einweisung der kranken Frau in die Psychiatrie erreichte. Diese Stalkerin fühlte sich ihrerseits von dem Mann verfolgt und verklagte ihr eigenes Opfer durch alle Instanzen. Es gibt auch Fälle, in denen eifersüchtige Frauen ihren Rivalinnen auflauern. Sandra M. ist Mutter einer 12 Monate alten Tochter von Martin K., einem jungen Dozenten, der mit einer anderen Frau, Lisa F. und dem gemeinsamen Sohn zusammenlebt. Seit Lisa F. von dem mit der Geliebten Sandra M. gezeugten Kind weiß, paßt sie Sandra M. auf der Straße ab und beschimpft sie. Sogar Sandras Mutter wurde von Lisa F. in bösartigster Weise verbal angegriffen, als diese mit dem Enkelkind spazierenging. Lisa F. drohte Sandra M.  auch auf der Straße mit Übergriffen auf sie. Wie viele andere Gepeinigte traute sich Sandra M. zunächst viele Monate nicht mehr mit dem Kinderwagen auf die Straße. Dann aber, als sie auch nachts durch Geklingel an der Haustüre und durch Telefonanrufe ununterbrochen terrorisiert wurde, ging sie zur Polizei. Seit der Anzeige und seitdem Martin K. endlich den Schlussstrich unter die Beziehung zu Lisa F. gezogen hat, ist Ruhe. Lisa F. war zudem zur Kur. Experten und ehemalige Betroffene raten dazu, auf keine Handlung der Stalker zu reagieren und sie so ins Leere laufen zu lassen. Ansonsten wird der Gewaltphantasie nur neue Nahrung gegeben. Mit dem neuen Gesetz hätten Betroffene endlich die Chance, mit ihren Beweisen zur Polizei zu gehen und durch eine Anzeige tatsächlich eine Bestrafung für die seelische Grausamkeit durch den Stalker zu erwirken.
 (c) Corinna S. Heyn

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